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Grundeigentum in Thailand - Steuern und Kosten

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Grundeigentum in Thailand - Steuern und Kosten

Steuern und Kosten

Thailand verfügt über ein attraktives System der Besteuerung das auch auslöndischen Eigentümern oder Erwerbern entgegenkommt. Ausländer die länger als ein halbes Jahr im Lande leben sind steuerpflichtig. (tax resident) Wenn Ihre Einkünfte jedoch nicht im gleichen Kalenderjahr versteuert werden, geniessen sie in inländische Steuerfreiheit. In vielen Fällen (z.B. Deutschland) schützen Doppelbesteuerungsabkommen hier wohnhafte  Ausländer  vor doppelten Steuererhebungen.

Grundeigentumsteuer

Gegenwärtig - zumindest bis zum 28. März. 2010 - verzichtet die thailändische Regierung auf die Erhebung von Gebühren auf Kaufabschlüsse (2% des Eigentum Wertes) sowie auf den Einzug von Unternehmensteuern (3,3% des Wertes). Momentan ist unklar ob diese Steuerbefreiung, als Teil des nationalen Konjunkturprogramm, für ein weiteres Jahr verlängert wird. - Was den Forderungen der Bauträger und immobilienentwickler entsprechen würde.

Die Zahlung der Grundeigentum Steuer wird durch die Tatsache des - Nicht vorhanden sein - eines durchsichtigen Regelwerks verkompliziert. Company Vauban unterstuetzt Kaufer beste Bedingungen zu vereinbaren. Um vor unwillkommenden Ueberaschungen gefeit zu sein ist es von besonderer Wichtigkeit das der Kaufvertrag detalliert beschreibt wer welche Zahlungen zu leisten hat.

Die wesentlichen Steuern auf Thailändisches Grundeigentum sind:

1. Einkommensteuer oder Absatz- / Quellensteuer

Diese Steuer beträgt etwa 1-3% des Grundeigentum Wertes  und wird normalerweise durch den Verkaeufer geleistet. Sie errechnet sich auf Grundlage der Bewertung des zu veräussernden Eigentum, der Nutzungsdauer und einer anteiligen Quellensteuer.

2. Uebertragungsgebühren

Das Thailand Land Department - entspricht etwa unserem Grundbuch- oder Katasteramt - erhebt 2% des ermittelten Wertes aus Grundstück und Immobilien Übertragungen. Die Gebühr wird am Tage der Übereignung fällig und geht normalerweise zu Lasten des Käufers.

3. Stempelgebühr

Das Thailand Land Department erhebt zusätzlich eine Stempelgebühr in Höhe von 0,5% auf Wert oder Einkaufspreis oder die Bewertung des veräusserten Titels, wobei der jeweils höhere Wert als Berrechnungsgrundlage angenommen wird. Die Gebühr wird üblicherweise durch den Verkäufer getragen.

Die Stempelgebühr wird nicht erhoben wenn die besondere Gewerbesteuer zur Anwendung kommt (Specific Business Tax / s.u.).

 

 

4. Specific Business Tax (SBT), besondere Gewerbesteuer

Üblicherweise trägt der Verkäufer diese 3,3% hohe Steuerlast, die auf den Verkauf von Grund- und Immobilieneigentum erhoben wird, das sich für weniger als 5 Jahre im Besitz des Verkäufers befindet.

5. Land Tax / Grundsteuer

Eine gegenwärtig unbedeutende Summe, die in vielen Fällen niemals eingetrieben wird. (siehe dennoch unten in Steuernachrichten)

6. rechtlicher Aufwand

Käufer müssen mit entstehenden Kosten in Höhe von 20.000 -  60.000 THB rechnen um Ihren Kauf abzuwickeln. Die Aufwandkosten decken drei Dienstleistungen ab: 1. die Prüfung von Grundbuchurkunden,  2. Die Vertragsniederlegung und die Durchführung der Eigentumsübertragung.

 

Steuernachrichten:

Thailands derzeitig amtierender Premierminister Abhisit Vejjajiva kündigte am 15. Jan. 2010 die Absicht an eine Vermögensteuer zu erlassen. Es handelt sich um eine sehr kontroverse Massnahme hierzulande, die auf wenig Gegenliebe stösst. Fachkreise rechnen jedoch mit einem geringen Einfluss auf Grundeigentümer und Immobilienbesitzer.

Die vorgeschlagene  Vermögensteuer - Land and Property Tax genannt - wuerde den Steuersatz für Wohneigentum bei 0,1% des Taxwert  festschreiben.

 

 

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