Hinweise und Ratschläge zum Immobilienerwerb
Bei Company Vauban geniesst Immobilienerwerb den Vorteil eines überschaubaren, durchsichtigen Ablaufes. Wir verhelfen Ihnen bei der vorteilhaften Inanspruchnahme rechtlicher Bedingungen - besonders wenn es sich um Eigentumserwerb handelt. (vgl. Pkt. 5)
1. Die Suche
Der erste Schritt ist eine umfassende Erforschung des Marktes. Company Vauban unterstützt Sie bei der verfeinerten Suche, definiert nach Lage und Eigenart der gewünschten Immobilie. Im Falle eines reinen Investments sind zum Beispiel Apartmentwohnungen mit 1-2 Schlafzimmern in Nähe einer Skytrain Station von besonderer Attraktivität. Bangkok verfügt über einen ausgesprochen komplexen Immobilienmarkt und eine Vielzahl beliebter Wohngegenden unterschiedlichen Charakters.
2. Die Prüfung
Wenn der Käufer eine Immobilie in die engere Wahl zieht nimmt Vauban einige Prüfungen vor. Es ist von besonderer Wichtigkeit die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse der Immobilie zu ermitteln und zu gewährleisten das da zum verkauf stehende Wohneigentum unter die Quotierung des ausländischen Besitzanteils in Apartmenthäusern erfüllt. (siehe auch Sektion Wohnungseigentum)
Zusätzlich wird Company Vauban die Grundeigentumsurkunde prüfen um eventuelle Hypotheken / Belastungen festzustellen und Schuldenfreiheit zu garantieren.
Ebenso wird die juristische Person als Vertreter des Gebäudes kontaktiert um zu erfahren ob der Verkaufer eventuelle Gebühren entrichtet hat oder falls vorgeschrieben entsprechende Rückstellungen für Renovierungsarbeiten und Reparaturen gebildet hat. - Oder um gegebenenfalls festzustellen ob Renovierungen und Reparaturen oder andere substantielle Kosten anstehen.
3. Die Verhandlungen
Nach Auswahl einer in Frage kommenden Immobilie unterst[tzen wir gern die Vereinbarung bester Konditionen wie etwa:
wer versteuert das anzuberaumende Geschäft...
Bewertung / Preis der Möblierung...
die Vereinbarung eines bestmöglichen Gesamtpreises
die Zahlungs - Konditionen im Detail
4. Der Kaufvertrag / Purchase Agreement
Wenn eine Einigung erzielt wurde, werden Verkäufer und Käufer einen Kaufvertrag niederlegen der folgende Mindest - Angaben enthält:
Gesamtpreis
Zahlungsbedingungen
Zeitliche Abläufe
5. Die Kaution
Nach Abschluss des Kauf - und Verkaufsvertrages, stellt der Käufer eine Kaution, üblicherweise im Rahmen einer Höhe von 100.000 bis 1 Million Thai Bath.
Als Faust - Regel gilt, dass die zu leistende Kautionshöhe das Verhältnis des Zeitrahmens zwischen Kautionsleistung und Zahlung spiegelt. Der Zeitraum bewegt sich üblicherweise zwischen 10 Tagen und 2 Monaten.
5. Wohnungseigentum / Freehold Ownership
Es gelten verschiedene, wichtige Richtlinien für Kaufer die Wohneigentum anstreben. Zuallererst obliegt es dem Käufer sicherzustellen das die vorschriebene Quotierung ausländischen Immobilienbesitzes eingehalten wird. Nur 49% des Wohnungsbestandes eines Gebäudes ist für ausländische Investoren verfügbar und muss durch Prüfung der Eigenumsverhältnisse geklärt werden.
Die Überweisung von Finanzmitteln unterliegt weiteren Regeln: Die Herkunft der Geldmittel muss im Ausland liegen und in Fremdwährung vorliegen. Barzahlungen können an Bankverbindungen des Käufers, eines Mittelmannes, an einen Anwalt oder Bauträger geleistet werden, wobei der Verwendungszweck unmissversständlich gekennzeichnet werden muss.
Der Käufer ist verpflichtet die Bestätigung dieses Devisengeschäftes durch die abwickelnde Bank nachzuweisen.
Es ist von wesentlicher Bedeutung das die empfangende Bankverbindung als auch die überweisende Bankverbindung den Namen des Käufers aufweisen. - Auch in Fällen bei denen das Bankhaus des Käufers in Kreditleistung tritt und Banken generell dazu tendieren derartige Überweisungen direkt an die Verkaufsstelle vorzunehmen. Diese Vorgehensweise ist nach thailändischen Richtlinien nicht statthaft.
Die Einhaltung dieser Bestimmungen wird argwöhnisch ueberwacht. Company Vauban hilft Ihnen bei der Abwicklung und Einhaltung aller rechtlicher Vorschriften.
6. zusätzliche entstehende Kosten
Der Käufer ist angehalten den Verkäufer mittels Barscheck für allgemeine Ausgaben zu entschädigen die im Voraus für eine Periode von 6-12 Monaten geleistet wurden. Der Kaufer ist weiterin verpflichtet Barzahlungen für Gas-, Wasser- und Stromversorgung zu leisten. Den jeweiligen Versorgern ist ebenfalls eine Kaution zu hinterlegen.
7. Zahlung
Der Käufer hat die Zahlung in Form von Barschecks / Bankschecks vorzubereiten. Es ist üblich die Zahlung in 2 Tranchen vorzunehmen um Steuern zu minimieren die einer Höchstbemessungsgrundlage unterliegen. Typischerweise begleicht ein Scheck im obigen Fall die Möblierung und Dekoration.
8. Überweisung
Der Prozess der Übertragung von Eigentumsrechten erfolgt am Sitz des Land Department, die hiesige Form der Grundbuchbehörde oder des Katasteramtes. Der Vorgang nimmt etwa 2-6 Stunden in Anspruch. Käufer erteilen im allgemeinen Rechtsvollmacht an Ihren Anwalt oder Agenten um diesen Vorgang abzuschliessen, der den Eigentumstitel auf den Namen des Erwerbers ueberträgt.
Der Käufer ist angehalten vorgefertigete Bankschecks am Vortag dieser Prozedur anfertigen da die verkaufende Partei eine gefaxte Kopie erwartet und nur dann grünes Licht für die Abfertigung gibt.
Nach Abschluss der Übertragung wird eine Kopie des neuen Eigentumtitels an die juristische Person versendet die die Liegenschaft vertritt.












